Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltung der Bedingungen
- Webdesign Oberland UG (haftungsbeschränkt), Otto-Mair-Ring 20, 83607 Holzkirchen (im folgenden Webdesign Oberland genannt) erbringt sämtliche Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen an.
- Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Webdesign Oberland diese schriftlich bestätigt.
§2 Vertragsabschluss
- Das von Webdesign Oberland abgegebene Angebot hat vier Wochen Gültigkeit. Der Vertrag mit dem Auftraggeber kommt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) oder durch die mündliche Vereinbarung eines ersten Präsentations-Termins zustande.
- Unser Angebot versteht sich vorbehaltlich der Preisgestaltung für Leistungen Dritter, auf deren Leistung wir im Rahmen des Auftrags zurückgreifen, sofern kein Festpreis vereinbart wurde. Bei Angebotsabweichung von mehr als 20% muss zuvor die Zustimmung des Auftraggebers erfolgen.
§3 Verschwiegenheitspflicht
- Webdesign Oberland verpflichtet sich, sowohl alle den Auftraggeber betreffenden Geschäftsangelegenheiten, -vorgänge und -geheimnisse als auch sämtliche Unterlagen und Informationen vertraulich zu behandeln. Die Verschwiegenheitspflicht gilt über das Vertragsende hinaus.
§4 Urheber- und Nutzungsrechte
- Webdesign Oberland geht bei der Verwendung von Vorlagen des Auftraggebers davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind und dass der Auftraggeber über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.
- Der Auftraggeber räumt Webdesign Oberland das Recht ein, mit den erbrachten Leistungen – auch wenn sie auf Vorlagen des Auftraggebers oder des Kunden des Auftraggebers beruhen - Eigenwerbung zu betreiben.
- Die an uns erteilten Aufträge, die auf kreativen Leistungen beruhen (z.B. Entwürfe, Logo-Entwicklung, Templates, CSS-Vorgaben etc.) basieren auf einem URHEBERRECHTSVERTRAG, der Nutzungsrechte einräumt.
- Alle kreativen Leistungen dürfen für die auftragsgemäß vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Nutzungszweck verwertet werden. Weitergehende Nutzungen bedürfen der Zustimmung von Webdesign Oberland. Hierfür kann gegebenenfalls ein zusätzliches Nutzungshonorar vereinbart werden.
- Der Auftraggeber erwirbt mit Zahlung des vereinbarten Honorars das Recht, sämtliche Arbeiten wie vereinbart zu nutzen.
- Das Nutzungsrecht an einer von Webdesign Oberland entwickelten oder gelieferten Software umfasst die Nutzung und die Vervielfältigung nur für das konkrete beauftragte Projekt. Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten.
- Der Auftraggeber wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte in von Webdesign Oberland gelieferter Software unverändert übernehmen.
§5 Sonderleistungen
- Gesondert berechnet werden Änderungen/Korrekturen, die nach Entwurfsfreigabe bzw. Onlinestellung der Website erfolgen, ebenso Druckabwicklung, Übersetzungskosten, technische Kosten etc.
- Zur Auftragsdurchführung nötige Fremdleistungen werden in Absprache mit dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der zeitliche Aufwand für das Einholen diverser Angebote für einen bestimmten Auftrag kann in Rechnung gestellt werden.
§6 Abnahme
- Sobald Webdesign Oberland dem Auftraggeber die Abnahmebereitschaft mitgeteilt hat, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Die Abnahme ist schriftlich zu erklären.
- Die vertragliche Leistung von Webdesign Oberland gilt als vom Auftraggeber abgenommen, wenn Webdesign die Abnahmebereitschaft mitgeteilt hat und der Auftraggeber daraufhin nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums, spätestens jedoch nach 20 Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter detaillierter Angabe von begründeten Mängeln verweigert.
- Während der Fertigstellungsphase einer Website ist Webdesign Oberland berechtigt, dem Kunden einzelne Bestandteile der Website zur Teilabnahme vorzulegen. Der Auftraggeber ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile den vertraglichen Anforderungen entsprechen.
- Der Auftrag endet mit der Abnahme durch den Auftraggeber. Wurde ein Zeitrahmen vereinbart, wird durch den Auftraggeber eine angemessene zeitliche Abweichung akzeptiert.
- Eine Korrekturphase wird innerhalb einer angemessenen Nachfrist akzeptiert.
§7 Druckfreigabe
- Druckprodukte werden schriftlich (auch per E-Mail) durch den Auftraggeber freigegeben. Textkorrektur wird entweder durch den Auftraggeber eigenverantwortlich oder durch ein qualifiziertes Lektorat, welches in Absprache mit dem Auftraggeber beauftragt wird, durchgeführt.
§8 Zahlungsmodalitäten
- Die Vergütung ist bei Lieferung ohne jeden Abzug fällig.
- Bei umfangreichen Auftragsarbeiten kann eine Anzahlung bei Angebotsannahme oder eine Zwischenrechnung nach einer Teilfreigabe vereinbart werden.
- Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die von Webdesign Oberland realisierte Lieferung oder Leistung Eigentum von Webdesign Oberland. Wenn der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug gerät, kann Webdesign Oberland unbeschadet sonstiger Rechte den gelieferten Gegenstand zur Sicherung ihrer Rechte zurücknehmen, wenn sie dies dem Kunden angekündigt und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
§9 Haftungsregelungen
- Die Haftung von Webdesign Oberland für vertragliche Pflichtverletzungen ist auf den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
- Webdesign Oberland übernimmt keine Haftung für finanzielle und andere Schäden, die durch zeitliche Verzögerung des Auftraggebers beanstandet werden.
- Für die Einhaltung der Eigentumsrechte, des Urheberschutzes, der Nutzungsrechte bzw. Copyrights der vom Auftraggeber bereit gestellten Inhalte (Zugangsdaten, Grafiken, Texte, Corporate Identity etc.) ist der Auftraggeber verantwortlich. Sollten durch die Bearbeitung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materialien Rechte Dritter verletzt werden, liegt dies nicht im Verantwortungsbereich von Webdesign Oberland.
- Webdesign Oberland übernimmt keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit von Aussagen, die vom Auftraggeber an Webdesign Oberland übergeben werden. Erkundigungen diesbezüglich sind vom Auftraggeber selbst einzuholen und abzusichern.
- Wird mit dem Auftraggeber der Zukauf einer Software oder die Verwendung einer Open Source-Software vereinbart, wird für Fehler, Mängel und Sicherheitslücken in dieser Software keine Haftung von Webdesign Oberland übernommen.
- Wenn der Auftraggeber mit Webdesign Oberland per E-Mail korrespondiert, ist ihm bewusst, dass E-Mails nur bedingt sicher sind und nur bei Anwendung entsprechender Verschlüsselungsprogramme die Vertraulichkeit der E-Mails sicher gestellt werden kann. Verschlüsselungsprogramme werden nur auf ausdrücklichen Wunsch eingesetzt. Durch die Übersendung von E-Mails an Webdesign Oberland bestätigt der Auftraggeber, dass er diese Risiken kennt.
- Webdesign Oberland weist darauf hin, dass der Einbau einer Traffic-Analyse (Google Analytics) auf der Website datenschutzrechtlich problematisch ist wegen der Übermittlung der IP-Adressen der Besucher der Website an Google.
Ebenso können automatisch Daten (IP-Adresse) eines Besucher der Website an die Social Media Netzwerke (z.B. Facebook) übertragen werden, wenn er auf einen "Gefällt mir"-Button auf der Website klickt. Dies kann zu einer Abmahnung des Website-Betreibers führen.
Wird vom Kunden der Einbau von Google Analytics oder Empfehlungs-Buttons (z.B. Facebook "Gefällt mir"-Button) ausdrücklich beauftragt, so übernimmt Webdesign Oberland keine Haftung für Verletzungen von Datenschutzvorschriften auf der Website des Kunden.
§10 Gewährleistungspflicht
- Der Auftraggeber hat Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich und detailliert anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb oben genannter Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte.
- Vom Auftraggeber wird bei Vorliegen eines Mangels die Möglichkeit einer Nachbearbeitung eingeräumt.
- Garantien im Rechtssinne werden von Webdesign Oberland nicht erteilt.
§11 Schlussbestimmungen
- Auf diesem Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
- Wenn eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollte, berührt dies nicht die Wirksamkeit der anderen Vertragsbestimmungen. In diesem Falle sind die Parteien verpflichtet, der Vereinbarung einer Vertragsbestimmung zuzustimmen, die der unwirksamen Vertragsbestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für den Fall, dass sich Vertragslücken herausstellen sollten.